Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  1. Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
  2. Vertragspartner: Eine Gegenpartei von KCHEFT GmbH, der ein Angebot unterbreitet wurde, der ein Kostenvoranschlag gemacht wurde, von der ein Auftrag angenommen wurde und/oder mit der ein Vertrag geschlossen wurde.
  3. KCHEFT GmbH: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung KCHEFT GmbH mit Sitz in Radstadt und Büroanschrift Birkenweg 2/4, 5550 Radstadt, eingetragen im Firmenbuch der Wirtschaftskammer Salzburg unter der Firmenbuchnummer: FN 661564 p.
  4. Vertrag: Jeder Vertrag, der zwischen der KCHEFT GmbH und einem Vertragspartner geschlossen wird, einschließlich jeder Änderung oder Ergänzung sowie aller (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung oder Ausführung dieses Vertrags.
  5. Dienst(e): Alle von der KCHEFT GmbH erbrachten Dienstleistungen sowie gegebenenfalls damit verbundene ergänzende Leistungen/Produkte.
  6. Produkt(e): Alle Gegenstände, die Gegenstand eines (eventuellen) Vertrags sind.
  7. Website: Die Website der KCHEFT GmbH unter der Domain: KCHEFT.com.
  8. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Artikel 2: Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Verträge mit der KCHEFT GmbH sowie für alle sonstigen Rechtsverhältnisse mit der KCHEFT GmbH.
  2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.
  3. KCHEFT GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderung tritt zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe in Kraft, es sei denn, eine abweichende gesetzliche Frist ist erforderlich – in diesem Fall gilt diese. Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch für bereits bestehende Verträge.
  4. Nicht nur KCHEFT GmbH, sondern auch alle (juristischen) Personen, die von KCHEFT GmbH im Rahmen der Durchführung eines Vertrages mit dem Vertragspartner beauftragt wurden oder in irgendeiner Weise mit KCHEFT GmbH verbunden sind oder waren, können sich gegenüber dem Vertragspartner auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.

 

Artikel 3: Angebot und Kostenvoranschlag

  1. Ein Angebot oder Kostenvoranschlag der KCHEFT GmbH ist unverbindlich und gilt lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  2. Die in einem Angebot oder Kostenvoranschlag der KCHEFT GmbH angegebenen Qualitätsstandards, Modelle, Maße, Farben, Gewichtsangaben usw. gelten nur annähernd.
  3. Alle in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Druckerzeugnissen, Prospektmaterial oder auf der Website der KCHEFT GmbH enthaltenen Angaben – wie Preise und Spezifikationen – sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.
  4. Alle von der KCHEFT GmbH im Rahmen von Angeboten und Kostenvoranschlägen an Unternehmen und Institutionen genannten Preise, Tarife und Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.). Für Verbraucher sind alle von der KCHEFT GmbH genannten Preise, Tarife und Beträge inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.)

 

Artikel 4: Zustandekommen des Vertrags

  1. Ein Vertrag mit der KCHEFT GmbH kommt zustande, sobald ein Auftrag oder eine Bestellung des Vertragspartners von der KCHEFT GmbH empfangen und angenommen wurde.
  2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KCHEFT GmbH ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag an Dritte zu übertragen.
  3. Wird ein Vertrag mit zwei oder mehreren Vertragspartnern geschlossen, so haften alle Vertragspartner gesamtschuldnerisch für die vollständige Erfüllung des Vertrags.
  4. Wird ein Vertrag mit Blick auf die Ausführung durch eine bestimmte Person geschlossen, ist die KCHEFT GmbH jederzeit berechtigt, diese Person durch eine oder mehrere andere Personen mit denselben Qualifikationen zu ersetzen. Die Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs finden auf Verträge mit der KCHEFT GmbH keine Anwendung.

 

Artikel 5: Fernabsatzverträge
Kein Widerrufsrecht.
Soweit ein Vertrag zwischen der KCHEFT GmbH und einem Vertragspartner als Fernabsatzvertrag zustande kommt oder angeboten wird (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Telefon, Website, App oder E-Mail), gelten zusätzlich die Bestimmungen dieses Artikels:

  1. Soweit der Vertragspartner als Verbraucher handelt und der Vertrag als Fernabsatzvertrag im Sinne von Artikel 6:230m BW qualifiziert, gilt:
    Die von KCHEFT Daily Meals GmbH angebotenen (frischen) Produkte sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet.
    Aus diesem Grund wird das Widerrufsrecht des Verbrauchers in dem in diesem Absatz genannten Fall ausdrücklich ausgeschlossen – gemäß Artikel 6:230p Buchstabe f Unterpunkt 2 BW.

 

Artikel 6: Vertragsänderung

  1. Alle Kosten, die durch eine vom Vertragspartner vorgeschlagene und von der KCHEFT GmbH akzeptierte Änderung von (Teilen der) Vereinbarung entstehen, werden dem Vertragspartner von der KCHEFT GmbH in Rechnung gestellt und sind vom Vertragspartner zu tragen. KCHEFT GmbH ist nicht verpflichtet, einem Änderungswunsch des Vertragspartners zuzustimmen. Die KCHEFT GmbH kann zudem verlangen, dass für die gewünschten Änderungen ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird.
  2. Der Vertragspartner akzeptiert hiermit das Risiko, dass sich durch die unter Absatz 1 genannten Änderungen die vereinbarte oder erwartete Lieferzeit – im weitesten Sinne – sowie die gegenseitigen Verantwortlichkeiten der Parteien verändern können.
  3. Ein Verbraucher ist bis spätestens fünf Tage vor dem vom Verbraucher an KCHEFT GmbH angegebenen Liefertag berechtigt, einen Vertrag über die Lieferung von Frischmahlzeiten kostenfrei zu stornieren (auflösen).

 

 

Artikel 7: Preisänderungen

  1. Die KCHEFT GmbH ist jederzeit berechtigt, die Preise für ihre Produkte und/oder Dienstleistungen zu ändern. Diese Änderung gilt auch für bereits bestehende Verträge. Die KCHEFT GmbH informiert den Vertragspartner rechtzeitig über jede Preisänderung.
  2. Sofern der Vertragspartner ein Verbraucher ist, gilt die in Absatz 1 genannte Möglichkeit der Preisänderung nicht innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsabschluss.

 

Artikel 8: Zahlung und Reklamationen bezüglich Rechnungen

  1. Die Zahlung hat auf eine von der KCHEFT GmbH angegebene Weise zu erfolgen.
  2. Der Vertragspartner hat die geschuldeten Beträge spätestens vierzehn (14) Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen. Das Recht des Vertragspartners, der kein Verbraucher ist, etwaige Forderungen gegenüber der KCHEFT GmbH zu verrechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Die in Absatz 2 genannte Frist ist eine Ausschlussfrist, deren Überschreitung den Vertragspartner automatisch in Verzug setzt.
  4. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung durch einen Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, gleich aus welchem Grund, ist die KCHEFT GmbH berechtigt, auf den rückständigen Betrag einen Zinssatz von 12% pro Jahr zu erheben.
  5. Alle tatsächlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der (außer-)gerichtlichen Eintreibung der Forderung der KCHEFT GmbH entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt.
  6. Ein Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, muss Beschwerden über eine Rechnung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum detailliert und schriftlich bei der KCHEFT GmbH einreichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als unwiderruflich akzeptiert.

 

Artikel 9: Lieferfrist und Abnahmefrist

  1. Die von der KCHEFT GmbH gegenüber einem Vertragspartner angegebenen (Liefer-)Fristen sind als annähernd zu verstehen und stellen niemals eine verbindliche Frist im Sinne von Artikel 6:83 Buchstabe a BW (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) dar.
  2. Eine (Liefer-)Frist beginnt erst, wenn die KCHEFT GmbH alle erforderlichen und vom Vertragspartner bereitzustellenden Gegenstände, Daten und Unterlagen erhalten hat.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist tatsächlich abzunehmen. Bei Nichterfüllung ist der Vertragspartner verpflichtet, der KCHEFT GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von zehn Prozent (10%) der Hauptsumme zu zahlen unbeschadet aller weiteren Rechte der KCHEFT GmbH, einschließlich des Rechts auf vollständigen Schadensersatz und/oder Vertragserfü
  4. Wurde keine Abnahmefrist vereinbart, ist die KCHEFT GmbH berechtigt, die im vorstehenden Absatz genannte Vertragsstrafe zu verhängen, wenn die Produkte und/oder Dienstleistungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Aufforderung durch die KCHEFT GmbH vom Vertragspartner abgenommen wurden – unbeschadet der sonstigen Rechte der KCHEFT GmbH.
  5. Verlangt die KCHEFT GmbH nach Ablauf der in Absatz 3 und Absatz 4 genannten Frist die Erfüllung der Abnahmeverpflichtung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch den Vertragspartner, so gelten die Produkte und/oder Dienstleistungen als vom Vertragspartner abgenommen. Sie werden – soweit anwendbar – auf Risiko des Vertragspartners von der KCHEFT GmbH eingelagert. Alle mit dieser Lagerung verbundenen Kosten werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt und sind von ihm zu tragen.
  6. Der Vertragspartner bleibt zur Zahlung des Kaufpreises (bei Produkten) bzw. des vereinbarten Honorars (bei Dienstleistungen) verpflichtet – zuzüglich Zinsen, Kosten und der in diesem Artikel genannten Vertragsstrafe –, abzüglich eines eventuellen Nettoerlöses aus dem Weiterverkauf der Produkte an Dritte.
  7. Ist der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend, sodass das bestellte Frischprodukt nicht zugestellt werden kann, wird das Produkt vernichtet und nicht erneut angeboten. Die Zahlungspflicht (auch für nicht zugestellte Produkte) bleibt in vollem Umfang bestehen.

 

Artikel 10: Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Die Lieferung der Produkte erfolgt, indem die KCHEFT GmbH diese dem Vertragspartner in ihrem Betrieb oder an einem von ihr bestimmten Ort zur Verfügung stellt.
  2. Sofern vereinbart wurde, dass die KCHEFT GmbH die Produkte beim Vertragspartner vor Ort liefert, erfolgt die Lieferung zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte dort zur Übergabe bereitgestellt werden.
  3. Die Gefahr der gelieferten Produkte geht in jedem Fall mit dem Zeitpunkt der Lieferung gemäß Absatz 1 bzw. Absatz 2 auf den Vertragspartner über.

 

Artikel 11: Verpackung, Versand und (interner) Transport

  1. Die Art der Verpackung und des Versands wird von der KCHEFT GmbH festgelegt. Wünscht der Vertragspartner eine besondere Art der Verpackung und/oder des Versands, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
  2. Alle Versendungen und sämtlicher (interner) Transport – auch im Rahmen der Lieferung vor Ort – erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
  3. Die KCHEFT GmbH nimmt Verpackungsmaterial grundsätzlich nicht zurück. Der Vertragspartner hat mit der Verpackung in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden (behördlichen) Vorschriften umzugehen.

 

Artikel 12: Prüfpflicht

  1. Der Vertragspartner prüft die gelieferten Dienstleistungen und Produkte – einschließlich der (Ergebnisse der) Dienstleistung und/oder des Service – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung. Dabei kontrolliert der Vertragspartner sowohl die Menge als auch die Qualität der Lieferung. Stellt der Vertragspartner bei dieser Prüfung Mängel – im weitesten Sinne – fest, so hat er diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, schriftlich und detailliert gegenüber der KCHEFT GmbH anzuzeigen.
  2. Nach Feststellung eines Mangels ist der Vertragspartner verpflichtet, die Nutzung, Bearbeitung oder Verarbeitung der betreffenden Produkte sofort einzustellen und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, um (weitere) Schäden zu vermeiden.
  3. Der Vertragspartner hat alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die KCHEFT GmbH die Reklamation untersuchen kann. Leistet der Vertragspartner keine Mitwirkung oder ist eine Untersuchung aus anderen Gründen nicht (mehr) möglich, wird die Reklamation nicht weiterbearbeitet, und der Vertragspartner hat keinerlei Ansprüche diesbezüglich. Erweist sich die Reklamation als unbegründet, so trägt der Vertragspartner – sofern er kein Verbraucher ist – die Kosten der Untersuchung. Aus der Bearbeitung einer Reklamation kann der Vertragspartner keinerlei Rechte ableiten.
  4. Eine Verletzung der in diesem Artikel genannten Prüf-, Anzeige- und/oder Mitwirkungspflichten führt zum Verlust jeglicher Ansprüche des Vertragspartners, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt.

 

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den von der KCHEFT GmbH gelieferten Produkten geht erst dann auf den Vertragspartner über, wenn dieser den der KCHEFT GmbH geschuldeten Betrag – einschließlich Zinsen und Kosten – vollständig beglichen hat.
  2. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, nicht bezahlte Produkte weiterzugeben, zu veräußern, zu belasten, mit beschränkten Rechten zu versehen oder anderweitig darüber zu verfügen, sofern dies dem Eigentumsvorbehalt widerspricht.
  3. Befindet sich der Vertragspartner in Verzug, ist die KCHEFT GmbH berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zurückzunehmen – auch wenn dies eine Demontage erfordert. Der Vertragspartner hat der KCHEFT GmbH hierfür Zutritt zu gewähren und in vollem Umfang zu kooperieren, damit die KCHEFT GmbH die betreffenden Orte betreten kann.
  4. Die mit der Ausübung des Eigentumsvorbehalts verbundenen Kosten werden dem Vertragspartner von der KCHEFT GmbH in Rechnung gestellt und sind vom Vertragspartner zu tragen.
  5. Solange die KCHEFT GmbH Eigentümerin der Produkte ist, hat der Vertragspartner die KCHEFT GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn die Produkte gepfändet werden (oder eine Pfändung droht) oder wenn sonstige Ansprüche auf (einen Teil der) Produkte geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat der Vertragspartner der KCHEFT GmbH auf deren erstes Verlangen mitzuteilen, wo sich die im Eigentum der KCHEFT GmbH befindlichen Produkte befinden.
  6. Im Falle einer Pfändung, (vorläufigen) Zahlungsaussetzung oder Insolvenz des Vertragspartners ist dieser verpflichtet, den vollstreckenden Gerichtsvollzieher, den Verwalter oder den Insolvenzverwalter unverzüglich auf die (Eigentums-)Rechte der KCHEFT GmbH hinzuweisen. Der Vertragspartner garantiert gegenüber der KCHEFT GmbH, dass eine Pfändung der Produkte unverzüglich aufgehoben wird.
  7. Soweit der Vertragspartner den Preis für die Produkte nicht gezahlt hat, ist er verpflichtet, auf erstes Verlangen der KCHEFT GmbH jegliche Mitwirkung bei der Begründung eines Pfandrechts zugunsten der KCHEFT GmbH an allen Forderungen zu leisten, die der Vertragspartner gegenüber Dritten hat, an die er die nicht bezahlten Produkte weiterveräußert hat – unbeschadet aller sonstigen Rechte der KCHEFT GmbH.

 

Artikel 14: Haftung und Freistellung durch den Vertragspartner

  1. Kommt der Vertragspartner einer oder mehreren Verpflichtungen aus dem Gesetz, dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber der KCHEFT GmbH nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, so ist er der KCHEFT GmbH gegenüber stets – ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist – zum Ersatz aller daraus resultierenden (indirekten) Schäden verpflichtet. Diese Bestimmung lässt das Recht der KCHEFT GmbH unberührt, gegenüber dem Vertragspartner weitere Ansprüche geltend zu machen (z. auf Erfüllung) und/oder andere rechtliche Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Rücktritt vom Vertrag).
  2. Der Vertragspartner haftet gegenüber der KCHEFT GmbH für sämtliche direkte und/oder indirekte Schäden, die (dem Personal der) KCHEFT GmbH oder Dritten sowie deren Eigentum zugefügt werden und die durch (das Personal des) Vertragspartners, durch von ihm beauftragte Dritte und/oder durch verwendete Materialien verursacht wurden oder damit im Zusammenhang stehen – ebenso wie für Schäden, die auf eine unsichere Situation beim Vertragspartner zurückzuführen sind oder damit in Verbindung stehen.
  3. Der Vertragspartner gewährleistet, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software oder Materialien durch ihn oder in seinem Auftrag an die KCHEFT GmbH zum Zwecke der Nutzung, Bearbeitung und/oder Reparatur entgegenstehen. Der Vertragspartner stellt die KCHEFT GmbH von allen Ansprüchen frei, die auf der Behauptung beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung oder Bearbeitung gegen Rechte Dritter verstößt.
  4. Der Vertragspartner stellt die KCHEFT GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger anwendbarer Vorschriften in Bezug auf Import/Export durch den Vertragspartner erhoben werden.
  5. Der Vertragspartner stellt die KCHEFT GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf Ersatz direkter und/oder indirekter Schäden, Kosten und/oder Verluste frei, für die die KCHEFT GmbH gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitig keine Haftung übernimmt.
  6. Der Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, stellt die KCHEFT GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen stehen, und ersetzt der KCHEFT GmbH jeglichen Schaden – einschließlich (juristischer) Kosten –, der ihr infolge solcher Ansprüche entsteht, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder bewusste Leichtfertigkeit seitens der KCHEFT GmbH oder ihres Personals verursacht.
  7. Nutzt der Vertragspartner ein Computerprogramm, das ganz oder teilweise automatisch eine Website besucht und daraus Informationen, Produkte oder Dienstleistungen bezieht, so werden alle (Rechts-)Handlungen dieses Programms dem Vertragspartner zugerechnet. Der Vertragspartner haftet zudem für alle Schäden, die durch das Computerprogramm verursacht werden.

 

Artikel 15: Haftungsbeschränkungen

  1. Die KCHEFT GmbH haftet – außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die KCHEFT GmbH oder ihre leitenden Angestellten – in keinem Fall für irgendwelche Schäden, gleich welcher Art.
  2. Unbeschadet Absatz 1 ist die Haftung der KCHEFT GmbH in jedem Fall auf den Betrag des (anteiligen) vereinbarten Preises des Produkts oder der Dienstleistung (zzgl. MwSt.) beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
  3. Unbeschadet Absatz 1 haftet die KCHEFT GmbH niemals für indirekte Schäden oder Folgeschäden – im weitesten Sinne und unabhängig von ihrer Bezeichnung.
  4. Unbeschadet Absatz 1 ist jede Haftung der KCHEFT GmbH auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer der KCHEFT GmbH im jeweiligen Fall auszahlt, zuzüglich des gemäß der Versicherungsbedingungen von der KCHEFT GmbH selbst zu tragenden Selbstbehalts.
  5. Unbeschadet Absatz 1 haftet die KCHEFT GmbH nicht für Schäden, wenn und soweit der Vertragspartner nicht alles unternommen hat, was vernünftigerweise zur Vermeidung und/oder Begrenzung des Schadens von ihm erwartet werden kann.

 

Artikel 16: Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt auf Seiten der KCHEFT GmbH setzt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aus. Diese höhere Gewalt hat jedoch keinen Einfluss auf die Verpflichtungen des Vertragspartners.
  2. Unter höherer Gewalt auf Seiten der KCHEFT GmbH ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb des Einflussbereichs der KCHEFT GmbH liegt und die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht. Dazu zählen – soweit nicht bereits enthalten – insbesondere: Einschränkungen durch Verhaltensvorschriften, Maßnahmen, Gesetze oder Beschlüsse zuständiger internationaler oder nationaler (Regierungs-)Stellen, Rohstoffmangel, Streiks, Betriebsbesetzungen, Blockaden, Embargos, Krieg, Unruhen oder vergleichbare Zustände, Stromausfall, Störungen in (tele-)kommunikativen Verbindungen, Internetausfall, Netzwerk- und Gerätestörungen, Brand, Explosion, Wasserschäden, Überschwemmungen, Blitzeinschläge und andere Naturkatastrophen und Notfälle sowie großflächige epidemiologische Erkrankungen und das Versagen von Erfüllungsgehilfen und/oder Zulieferern der KCHEFT GmbH.
  3. Die KCHEFT GmbH ist auch dann berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung unmöglich machen, erst nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem sie ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. Hat die KCHEFT GmbH zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits einen Teil ihrer Verpflichtungen erfüllt, ist sie berechtigt, diesen bereits erbrachten Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen eigenständigen Vertrag.
  5. Steht fest, dass der Zustand höherer Gewalt bei der KCHEFT GmbH mindestens drei (3) Monate andauern wird, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigung im Sinne dieses Artikels hat per Einschreiben zu erfolgen.
  6. Die KCHEFT GmbH haftet niemals für Schäden, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Eintritt oder der Dauer eines Zustands höherer Gewalt bei der KCHEFT GmbH stehen.

 

Artikel 17: Vertragsauflösung

  1. Der Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, befindet sich kraft Gesetzes im Verzug, wenn er eine Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt.
  2. Im Falle des Verzugs des Vertragspartners ist die KCHEFT GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention einseitig ganz oder teilweise aufzulösen – ohne zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet zu sein und unbeschadet aller weiteren ihr zustehenden Rechte, einschließlich des Rechts auf vollständigen Ersatz aller direkten und/oder indirekten Schäden.
  3. Im Falle einer (vorläufigen) Zahlungsaussetzung, eines Insolvenzverfahrens, der Anwendung des gesetzlichen Schuldensanierungsverfahrens (WSNP), einer gerichtlichen Betreuung, der Stilllegung oder Liquidation (des Unternehmens) des Vertragspartners ist die KCHEFT GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
  4. Hat der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung gemäß diesem Artikel bereits Leistungen im Rahmen der Vertragserfüllung erhalten, so bleiben diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen von einer Rückabwicklung ausgeschlossen. Beträge, die die KCHEFT GmbH vor der Auflösung für bereits erbrachte und/oder gelieferte Leistungen in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Berücksichtigung des Vorstehenden in vollem Umfang fällig und werden zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung sofort zahlbar.

 

Artikel 18: Vertraulichkeit

  1. Der Vertragspartner gewährleistet, dass alle ihm im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Durchführung des Vertrags zur Verfügung gestellten Informationen vertraulicher Natur geheim gehalten werden. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, sofern nicht offensichtlich ist, dass keine der Parteien die betreffende Information als vertraulich einstuft.

 

Artikel 19: Website

  1. Die KCHEFT GmbH übernimmt keine Garantie und haftet nicht für die jederzeitige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder störungsfreie Funktion der Website. Alle auf der Website dargestellten Abbildungen, Zeichnungen, Angaben zu Gewichten, Farben oder sonstigen Eigenschaften dienen lediglich der Annäherung. Die KCHEFT GmbH haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der auf der Website dargestellten Informationen entstehen.
  2. Sofern die Website einen Hyperlink (Weiterleitung) zu einer Website Dritter enthält, übernimmt die KCHEFT GmbH keine Haftung für die Inhalte solcher Websites oder für dort angebotene Software.

 

Artikel 20: Geistige Eigentumsrechte

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte an Know-how und/oder Ausrüstung liegen ausschließlich bei der KCHEFT GmbH oder ihren Lizenzgebern.
  2. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass das von der KCHEFT GmbH zur Verfügung gestellte Know-how und/oder die Ausrüstung vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der KCHEFT GmbH oder ihrer Lizenzgeber enthalten (können). Unbeschadet anderweitiger Bestimmungen verpflichtet sich der Vertragspartner, dieses Know-how und/oder die Ausrüstung geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zur Nutzung zu überlassen und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden, zu dem sie ihm überlassen wurden. Als Dritte gelten in diesem Zusammenhang auch alle Personen innerhalb der Organisation des Vertragspartners, die dieses Know-how und/oder die Ausrüstung nicht zwingend nutzen müssen.
  3. Alle in einem Angebot, einer Aktion, einem Kostenvoranschlag oder Vertrag enthaltenen oder beigefügten Abbildungen, Zeichnungen, Informationen und/oder Ideen dienen ausschließlich der Nutzung im Rahmen des erteilten oder zu erteilenden Auftrags. Sie dürfen vom Vertragspartner nicht für andere Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Alle (Urheber-)Rechte daran verbleiben bei der KCHEFT GmbH. Die betreffenden Unterlagen bleiben stets Eigentum der KCHEFT GmbH, welche sich das Recht vorbehält, diese jederzeit zurückzufordern.

 

Artikel 21: Reklamationen und Streitigkeiten

  1. Die KCHEFTGmbH bemüht sich, Reklamationen bestmöglich und innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten.
  2. Verbraucher haben außerdem die Möglichkeit, Beschwerden über die europäische Online‑Streitbeilegungsplattform (ODR) einzureichen: http://ec.europa.eu/odr.
  3. Das Einreichen einer Beschwerde entbindet den Vertragspartner nicht von seinen sonstigen Verpflichtungen.

 

Artikel 22: Sonstiges

  1. Das Rechtsverhältnis zwischen der KCHEFT GmbH und dem Vertragspartner unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
  2. Das Wiener Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
  3. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 20 werden Streitigkeiten zwischen der KCHEFT GmbH und dem Vertragspartner ausschließlich dem zuständigen Gericht in Salzburg vorgelegt.
  4. Alle Ansprüche gegenüber der KCHEFT GmbH verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner davon Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, beim zuständigen Gericht anhängig gemacht werden.

 

Was andere sagen

Das Essen ist hier immer gut. Viel Erfolg diesen Winter mit dem neuen Konzept!

- Fam. Molenaar

Alles, was Chef Jeroen zubereitet, ist von sehr hoher Qualität. Und wir sind einiges gewohnt! Eine wunderschöne Balance zwischen den verschiedenen Geschmacksrichtungen. In seinen Gerichten schmeckt man die Liebe zu seinem Handwerk.

- Menno vH

Dieser Koch ist spitze! Wirklich fantastische Gerichte! Absolut empfehlenswert!

- Hubert

Wir haben wieder die Kochkünste von Jeroen in vollen Zügen genossen! Wir können es kaum erwarten, diesen Winter auch zu Hause seine Gerichte zu genießen!

- Janice

Kein Stress – köstliches Essen, wann immer du willst!

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